Der Elternrat (ER)

  1. Jede Gruppe benötigt einen ER gemäß § 2.4.5 der Verbandsordnung der PPÖ.
  2. Der ER ist Vereinsträger gemäß den Gruppensatzungen.
  3. Der ER führt den Verkehr mit den Behörden.
  4. Dem ER gehören mit Sitz und Stimme ERO, Kassier, GF, Kurat und Elternvertreter an.
  5. Den Vorsitz führt der ERO, er vertritt die Gruppe in rechtlicher Hinsicht nach außen.
  6. Der ER tritt nach Bedarf zusammen:
    • mindestens zweimal jährlich
    • auf Verlangen des Gruppenrates hin
  7. Die Funktionsperiode von ERO und Kassier beträgt 3 Jahre. Die Wahl findet in der Gruppenversammlung statt.

 

Aufgaben des Elternrates:

  1. Der ER hat für die Einhaltung der Grundsätze der PPÖ Sorge zu tragen.
  2. Der ER hat die pfadfinderische Erziehungs- und Ausbildungsarbeit zu fördern und zu unterstützen.
  3. Der ER hat Mitverantwortung für die charakterliche Eignung von Gruppenführung, Stufenführungen und Assistenten.
  4. Der ER hat die Rechte, Wünsche und Anregungen der Eltern zu vertreten.
  5. Der ER ist verantwortlich für:
    • die Beschaffung, Einrichtung und Erhaltung geeigneter Heimräume
    • die Anschaffung, Erhaltung und Ergänzung der Gruppenausrüstung
    • die Unterstützung der Führer/innen bei Veranstaltungen und Lagern
    • die Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit
    • die finanzielle Absicherung der Pfadfindergruppe
    • Hauptversammlung, Wahlen, Kassenführung, Bericht, Kassenprüfung