- Jede Gruppe benötigt einen ER gemäß § 2.4.5 der Verbandsordnung der PPÖ.
- Der ER ist Vereinsträger gemäß den Gruppensatzungen.
- Der ER führt den Verkehr mit den Behörden.
- Dem ER gehören mit Sitz und Stimme ERO, Kassier, GF, Kurat und Elternvertreter an.
- Den Vorsitz führt der ERO, er vertritt die Gruppe in rechtlicher Hinsicht nach außen.
- Der ER tritt nach Bedarf zusammen:
- mindestens zweimal jährlich
- auf Verlangen des Gruppenrates hin
- Die Funktionsperiode von ERO und Kassier beträgt 3 Jahre. Die Wahl findet in der Gruppenversammlung statt.
Aufgaben des Elternrates:
- Der ER hat für die Einhaltung der Grundsätze der PPÖ Sorge zu tragen.
- Der ER hat die pfadfinderische Erziehungs- und Ausbildungsarbeit zu fördern und zu unterstützen.
- Der ER hat Mitverantwortung für die charakterliche Eignung von Gruppenführung, Stufenführungen und Assistenten.
- Der ER hat die Rechte, Wünsche und Anregungen der Eltern zu vertreten.
- Der ER ist verantwortlich für:
- die Beschaffung, Einrichtung und Erhaltung geeigneter Heimräume
- die Anschaffung, Erhaltung und Ergänzung der Gruppenausrüstung
- die Unterstützung der Führer/innen bei Veranstaltungen und Lagern
- die Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit
- die finanzielle Absicherung der Pfadfindergruppe
- Hauptversammlung, Wahlen, Kassenführung, Bericht, Kassenprüfung